Bei COPD liegen häufig eine Reihe weiterer Erkrankungen vor, die Belastbarkeit ist eingeschränkt. Die harmlos klingende Formulierung „eingeschränkte Belastbarkeit“ bedeutet: Man tritt auf dem Fahrrad z. B. 50 Watt oder man geht schnell spazieren und fühlt sich noch relativ gut. Ohne dass man es als „stark unangenehm“ empfindet (oder als gefährlich einstuft), hat sich z. B. im Kreislauf oder in der Lunge ein gefährlich hoher Druck aufgebaut oder die Sauerstoffsättigung ist so weit abgefallen, dass Schädigungen nicht auszuschließen sind. Die Konsequenz: Obwohl man noch mehr leisten könnte [maximale Leistungsfähigkeit noch nicht erreicht], treten bei einer „geringen und vermeintlich gut aushaltbaren“ Belastung bereits schädigende Ereignisse auf, die unter Umständen Konsequenzen haben können [eingeschränkte Belastbarkeit]. Ohne dass eine Erkrankung bekannt [manifest] ist,
kann sich die Funktion einzelner Organsysteme unter Belastung [latent] ändern. Oftmals hat sich auch nach einem überstandenen schweren Infekt in Ihrem Körper einiges verändert.
Klären Sie mit Ihrem Arzt u.a. folgende absolute und relative Kontraindikationen. Diese Vorschläge ersetzen nicht die Indikationsstellung durch einen Arzt oder eine andere unterwiesene Person. Die Indikationsstellung muss für jeden Anwender individuell erfolgen.
Absolute Kontraindikationen
- akuter Myokardinfarkt (3 –5 Tage)
- instabile Angina pectoris und akute Myokardischämie
- unkontrollierte Rhythmusstörungen mit hämodynamischer Beeinträchtigung
- akute bzw. aktive entzündliche Herzerkrankungen (Endo-, Peri-, Myokarditis)
- dekompensierte Herzinsuffizienz, v. a. Aortendissektion
- hochgradige und symptomatische Aortenklappenstenose
- akute Lungenembolie
- akute Bein-/Beckenvenenthrombose
- schwere akute Exazerbation einer COPD
- akute extra-kardiopulmonale Erkrankungen mit der Gefahr der Verschlechterung unter Belastung (z. B. Infektion, Nierenversagen, schwere Hyperthyreose)
- psycho-kognitive Beeinträchtigung mit Unfähigkeit zur Kooperation
Relative Kontraindikationen
- Koronarstenose des Hauptstammes oder der rechten Koronararterie bei sog. Rechtsversorgertyp
- hämodynamisch einschränkende Herzklappenerkrankungen
- unkontrollierte arterielle Hypertonie (in Ruhe systolisch > 200mmHg, diastolisch > 120mmHg)
- hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie
- Tachyarrhythmie oder Bradyarrhythmie
- höhergradige atrioventrikuläre Überleitungsstörung
- fortgeschrittene oder komplizierte Schwangerschaft
- Elektrolytentgleisungen
- Epilepsie, falls Gefahr einer Konvulsion unter Belastung besteht
- orthopädische Beeinträchtigung, die die Durchführung der Belastung einschränkt
Die in der Tabelle und Aufzählung genannten Punkte dienen lediglich der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!